Der Möbeleinzelhandel bzw. der Handel allgemein hat einen gewaltigen Bedarf an neuen Fachkräften.
Das hängt vor allem durch die hohe Fluktuation, bzw. den demographischen Wandel zusammen.
Viele Personalentscheidungsträger und HR Abteilungen stellen sich die Frage:
„Wo finde ich die passenden Mitarbeiter in kurzer Zeit „?
Neben Regionen wie Baden-Württemberg oder Bayern wo nahezu Vollbeschäftigung besteht, kämpfen gerade Unternehmen in ländlichen Regionen kämpfen darum, den passenden Mitarbeiter zu finden.
Seit 01.01.2019 sind zwei neue Paragraphen § 16 e und § 16 i in Kraft getreten , welche Unternehmen und Langzeitarbeitslosen neue Chance eröffnen.
Trotz guter Arbeitsmarktlage gelingt es langzeitarbeitslosen Personen kaum, einen Arbeitsplatz zu bekommen.
Viele dieser Menschen wollen wieder gerne arbeiten. Sie sind motiviert und zeigen Engagement, wenn sie die Chance erhalten, wieder ins Berufsleben zurückkehren zu können.
Der § 16 e und § 16 i sind hier wertvolle Förderungsinstrumente.
Sie als Arbeitgeber werden entsprechend unterstützt, wenn Sie diesen Langzeitarbeitslosen Menschen Beschäftigungsmöglichkeiten, auch in Teilzeit zu Verfügung stellen.
Dies gilt für alle Arten von Tätigkeiten und Branchen.
Lohnkostenzuschüssen bis zu 5 Jahre für sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse:
Lohnkostenzuschüsse für die Dauer von zwei Jahren.
Wir kennen den Handel, dessen Sorgen und Nöte.
Der Handel wird nicht darum herumkommen, sich mit dem Thema Langzeitarbeitslose auseinander zu setzen.
Durch mein soziales Engagement in der Zusammenarbeit mit der genannten Zielgruppe biete ich den Unternehmen einen eindeutigen Mehrwert, Ihre neuen Mitarbeiter langfristig und nachhaltig im Unternehmen zu platzieren.
Öffentliche Geld sind vorhanden. Wir begleiten Ihre neuen Mitarbeiter in maßgeschneiderten Workshops und Prozessbegleitenden POS Coachings.